§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Verträge zwischen ridge-finch, Industriestraße 47, 70565 Stuttgart (nachfolgend Auftragnehmer) und dem Auftraggeber über Dienstleistungen im Bereich der industriellen Kennzeichnung.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf unserer Webseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
(2) Durch das Absenden einer Anfrage über das Kontaktformular gibt der Auftraggeber ein unverbindliches Angebot ab.
(3) Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die Ausführung der Leistung zustande.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung sowie den zugehörigen Spezifikationen.
(2) Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Daten und Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
(2) Verzögerungen, die durch unvollständige oder fehlerhafte Angaben des Auftraggebers entstehen, gehen zu dessen Lasten.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die im Angebot oder der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
§ 6 Lieferung und Leistungszeit
(1) Liefertermine und Lieferfristen werden individuell vereinbart.
(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder Ereignissen, die dem Auftragnehmer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen den Auftragnehmer, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
§ 7 Gewährleistung
(1) Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt schriftlich zu rügen.
(2) Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung.
§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.
§ 10 Geheimhaltung
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Kenntnisse über vertrauliche Informationen der anderen Partei zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln.
(2) Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden einer Partei bekannt werden.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Stuttgart, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Januar 2024